Förderung von Ladepunkten in Sachsen-Anhalt

Das Land Sachsen-Anhalt fördert die Errichtung öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur einschließlich des dafür erforderlichen Netzanschlusses des Standortes und der Montage der Ladestation. Dies geht aus dem „Aufruf zur Antragseinreichung vom 7.4.2020
gemäß der Förderrichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Sachsen-Anhalt (RdErl. des MLV vom 22.3.2018 – 37-30600-7/LIS)“ hervor.

Gefördert werden

  • Normalladepunkte über 3,7 Kilowatt bis einschließlich 22 Kilowatt (max. 60 v. H. bis höchstens 3 000 Euro),
  • Schnellladepunkte ab einschließlich 50 Kilowatt und kleiner als 100 Kilowatt (max. 60 v. H. bis höchstens 12 000 Euro),
  • Schnellladepunkte ab einschließlich 100 Kilowatt (max. 60 v. H. bis höchstens 30 000 Euro)

sowie ergänzend

  • Netzanschlüsse pro Standort (max. 60 v. H. bis höchstens 5 000 Euro für den Anschluss der Ladepunkte mit einer Ladeleistung kleiner als 100 Kilowatt an das Niederspannungsnetz und mit einem prozentualen Anteil von maximal 60 v. H. bis höchstens 50 000 Euro für den Anschluss der Ladepunkte mit einer Ladeleistung ab einschließlich 100 Kilowatt an das Mittelspannungsnetz).

Voraussetzung für die Förderung ist u.a., dass die Ladepunkte mindestens sechs Jahre betrieben werden und ganzjährig rund um die Uhr öffentlich zugänglich sind. Der für den Ladevorgang erforderliche Strom muss ferner aus erneuerbaren Energien oder aus vor
Ort eigenerzeugten regenerativem Strom (z. B. Strom aus Photovoltaik-Anlagen) stammen.

Anträge auf Gewährung von Zuwendungen sind innerhalb des Zeitraums vom 15.04.2020 bis zum 19.06.2020 (bis 12:00 Uhr) einzureichen.

Nähere Informationen zu den Bedingungen, der Förderaufruf sowie die Formulare für Antragstellung, Vorhabenumsetzung und Verwendungsnachweis sind auf der Internetseite der Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH zu finden.