Förderung von Ladepunkten in Sachsen-Anhalt

Das Land Sachsen-Anhalt fördert die Errichtung öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur einschließlich des dafür erforderlichen Netzanschlusses des Standortes und der Montage der Ladestation. Dies geht aus dem „Aufruf zur Antragseinreichung vom 7.4.2020
gemäß der Förderrichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Sachsen-Anhalt (RdErl. des MLV vom 22.3.2018 – 37-30600-7/LIS)“ hervor.

Gefördert werden

  • Normalladepunkte über 3,7 Kilowatt bis einschließlich 22 Kilowatt (max. 60 v. H. bis höchstens 3 000 Euro),
  • Schnellladepunkte ab einschließlich 50 Kilowatt und kleiner als 100 Kilowatt (max. 60 v. H. bis höchstens 12 000 Euro),
  • Schnellladepunkte ab einschließlich 100 Kilowatt (max. 60 v. H. bis höchstens 30 000 Euro)

sowie ergänzend

  • Netzanschlüsse pro Standort (max. 60 v. H. bis höchstens 5 000 Euro für den Anschluss der Ladepunkte mit einer Ladeleistung kleiner als 100 Kilowatt an das Niederspannungsnetz und mit einem prozentualen Anteil von maximal 60 v. H. bis höchstens 50 000 Euro für den Anschluss der Ladepunkte mit einer Ladeleistung ab einschließlich 100 Kilowatt an das Mittelspannungsnetz).
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Zahl der Ladepunkte stark gestiegen

Nach Angaben des Bundesverbandes der Energie und Wasserwirtschaft (BDEW) können E-Mobilisten gegenwärtig an rund 24.000 öffentlich zugänglichen Ladepunkten Strom tanken.

Was unterscheidet einen Ladepunkt denn von einer Ladesäule?

Ein Ladepunkt ist

„eine Einrichtung, die zum Aufladen von Elektromobilen geeignet und bestimmt ist und an der zur gleichen Zeit nur ein Elektromobil aufgeladen werden kann.“

(§ 2 Nr. 6 Ladesäulenverordnung – LSV)
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