Elektrisches Fahren ist dynamischer Fahrspass, der „sich rechnet“ und emmissionsfrei ist.
Der Spass kann allerdings z.B. durch einen Verkehrsunfall, Unstimmigkeiten mit dem Fahrzeughändler oder -hersteller und bei Problemen mit der „Peripherie“ (z.B. Montage einer Wallbox) verdorben werden.
Vermeindliche Standardfälle können sich hier als kompliziert herausstellen und auch die Rechtsprechung ändert sich ständig. Viele Unfallgeschädigte wissen gar nicht, was ihnen tatsächlich zusteht. Die gegnerische Haftpflichtversicherung freut sich darüber und versucht mit dem eigenen „Schadensmanagement“ ihre Kosten so gering wie möglich zu halten.
Manche Kfz-Sachverständige hatten in ihrer Praxis noch nie mit einem rein batterieelektrischen Fahrzeug oder einem Plug-in Hybrid zu tun. Die Kalkulation von Unfallreparaturen unterscheidet sich jedoch zum Teil von der bei „Verbrennern“.
Hier setzt der E-Auto-Anwalt an, nimmt Ihre Interessen wahr und kommuniziert mit Versicherungen, Händlern oder Herstellern auf Augenhöhe.
Grundlegendes Ziel ist stets, eine individuelle und wirtschaftlich optimale Lösung Ihres rechtlichen Problems zu erarbeiten. Dies kann zum einen die außergerichtliche gütliche Einigung sein, zum anderen jedoch die schnelle gerichtliche Auseinandersetzung mit der Gegenseite bedeuten. In meiner außergerichtlichen und gerichtlichen Tätigkeit bin ich deutschlandweit für meine Mandanten unterwegs.
Die Kanzlei ist neben dem Bereich Elektromobilität nur auf wenige ausgewählte Rechtsgebiete fokussiert. Denn nur so ist gewährleistet, dass ich dem Qualitätsanspruch an meine Arbeit gerecht werde und meine Mandanten optimal beraten und vertreten kann.
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