Förderprogramme für Ladeinfrastruktur 2021 und Novellierung der Ladesäulenverordnung

Die Bundesregierung ist offenbar vom Erfolg des Förderprogramms „Ladestationen für Elektroautos – Wohngebäude (Zuschuss 440)“ überrascht. Im Rahmen des Pressestatements zum Spitzengespräch zur Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge am 03.12.2020 teilte Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer mit, dass nach nur einer Woche bereits mehr als 94.000 Anträge für die Förderung privater Ladepunkte eingegangen seien.

Darüber hinaus soll ein neues Förderprogramm für die öffentliche Ladeinfrastruktur mit einem Volumen von 400 Millionen Euro Anfang 2021 gestartet werden. Die gewerbliche Ladeinfrastruktur wird mit weiteren 350 Millionen Euro gefördert. Schließlich soll ein bundesweites Schnelladenetz mit 1000 Standorten („Ladehubs an großen Verkehrsachsen“) ausgeschrieben werden.

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier erklärte auf Nachfrage, dass derzeit ein „nutzerfreundliches und europaweit einsetzbares Bezahlsystem“ für das spontane Laden an öffentlichen Ladesäulen erarbeitet wird. Hierzu wird die Ladesäulenverordnung novelliert. Zu einem konkreten Zeitplan für die Novellierung äußerte er sich allerdings nicht.

Die Pressekonferenz kann man in voller Länge über diesen Link auf der Internetseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie ansehen.

Unklar ist mir nach der Pressekonferenz, ob Minister Scheuer bereits vollelektrisch unterwegs ist (11:44 min) oder Hybridfahrzeuge und BEV erst einmal testen möchte, um herauszufinden, wie weit die Reichweite von solchen Fahrzeugen eigentlich ist (21:32 min).

Triplecharger - Ladepunkt
Neue Förderprogramme für Ladeinfrastruktur 2021

Förderung von Ladepunkten in Sachsen-Anhalt

Das Land Sachsen-Anhalt fördert die Errichtung öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur einschließlich des dafür erforderlichen Netzanschlusses des Standortes und der Montage der Ladestation. Dies geht aus dem „Aufruf zur Antragseinreichung vom 7.4.2020
gemäß der Förderrichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Sachsen-Anhalt (RdErl. des MLV vom 22.3.2018 – 37-30600-7/LIS)“ hervor.

Gefördert werden

  • Normalladepunkte über 3,7 Kilowatt bis einschließlich 22 Kilowatt (max. 60 v. H. bis höchstens 3 000 Euro),
  • Schnellladepunkte ab einschließlich 50 Kilowatt und kleiner als 100 Kilowatt (max. 60 v. H. bis höchstens 12 000 Euro),
  • Schnellladepunkte ab einschließlich 100 Kilowatt (max. 60 v. H. bis höchstens 30 000 Euro)

sowie ergänzend

  • Netzanschlüsse pro Standort (max. 60 v. H. bis höchstens 5 000 Euro für den Anschluss der Ladepunkte mit einer Ladeleistung kleiner als 100 Kilowatt an das Niederspannungsnetz und mit einem prozentualen Anteil von maximal 60 v. H. bis höchstens 50 000 Euro für den Anschluss der Ladepunkte mit einer Ladeleistung ab einschließlich 100 Kilowatt an das Mittelspannungsnetz).
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