Elektrofahrzeuge haben ein hohes Drehmoment und beschleunigen ohne laute Motorengeräusche.
Wird man mit einer hohen Tempoüberschreitung geblitzt, steht eine Verurteilung wegen Vorsatzes im Raum. Der Betroffene muss bei einer vorsätzlichen Geschwindigkeitsüberschreitung mit einem deutlich erhöhten Bußgeld rechnen, zudem kann ein Fahrverbot verhängt werden. Falls eine Rechtsschutzversicherung besteht, kann diese bei einer Verurteilung wegen Vorsatzes die Übernahme der Kosten verweigern.
Da könnte sich der Geblitzte doch damit verteidigen, dass er die hohe Geschwindigkeit wegen der fehlenden Motorengeräusche überhaupt nicht bemerkt hat? Und dann eben nicht vorsätzlich zu schnell war. Sondern fahrlässig. Also aus Versehen sozusagen…
Die Idee ist zwar kreativ, führte bei dem OLG Zweibrücken allerdings nicht zum gewünschten Erfolg. Das Gericht führte hierzu aus:
„Auch bei einem Elektrofahrzeug, wie hier vom Betroffenen verwendet, steigen mit zunehmender Geschwindigkeit Art und Umfang der Fahr(außen)geräusche sowie der durch das Abrollen der Räder bewirkten Fahrzeugvibrationen; auch ist für den Fahrer das Maß der gefahrenen Geschwindigkeit anhand der schneller vorbeiziehenden Umgebung erkennbar.“
Außerdem gibt es auch bei einem Elektrofahrzeug einen Tacho, den man im Auge behalten sollte. Allein das Fahren eines leisen E-Autos schützt also nicht vor einer Verurteilung wegen vorsätzlicher Geschwindigkeitsüberschreitung.
Oberlandesgericht Zweibrücken: Beschluss vom 05.11.2018 – 1 OWi 2 Ss Bs 75/18