Bereits im Jahre 2016 hatte das Amtsgericht Charlottenburg darüber zu entscheiden, ob der Nutzer eines Elektrofahrzeuges widerrechtlich parkt, wenn er sein Fahrzeug an einer Ladestation abstellt, ohne zu laden.
Was war geschehen?
Der Mieter eines BMW i3 merkte, dass ihm langsam der Strom ausging. Er suchte nach einer Ladestation. Diese fand er und zwar in einer Privatstraße. Unter dem Schild mit der Beschriftung „Privatstraße“ war ein Halteverbotsschild mit dem Zusatz „Widerrechtlich geparkte Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt“ angebracht. Darunter fand sich noch ein weiteres Schild mit dem Inhalt „Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs frei“. Zusätzlich waren vor der Ladestation Stellplatzmarkierungen aufgetragen worden.
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